Das Hinweisschreiben informiert über Änderungen bei den Zeugnissen,
die sich im Wesentlichen auf gendergerechte Sprache beziehen.

Zudem werden weiterhin im Vorgriff auf die Neufassung der AV Zeugnisse
Zeugnisvermerke formuliert, mit denen Maßnahmen des Notenschutzes
ausgewiesen werden.

Konkrete Auswirkungen auf die Gestaltung der Formulare haben die
Änderungen aktuell nur bei den in Jahrgangsstufe 10 an Integrierten
Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen ausgegebenen Zeugnissen (Schul
Z 200 und Schul Z 200SESB).