Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns erreichten Nachfragen zur Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Stornierung von Klassenfahrten.
Die Senatsbildungsverwaltung hat am 15.03.2020 in ihren Schreiben an die
Schulleitungen u. a. folgende Hinweise gegeben:
Im Anhang des Schreibens erfolgen weitere Hinweise (u. a. zu Stornokosten).

Schülerfahrten
Alle Schülerfahrten, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 geplant sind, werden abgesagt. Über prüfungsrelevante Fahrten wird im Einzelfall entschieden.
Darüber hinaus dürfen bis auf weiteres keinen neuen Verträge zu Schülerfahrten abgeschlossen werden. Hinweise zu Stornoregelungen finden Sie im Anhang 1.
Sollten momentan Klassen auf Schülerfahrt befinden, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Schulaufsicht in Verbindung, um die Rückkehr der Klasse zu koordinieren.
Die gegenwärtige Situation lässt darüber auch nicht zu, dass Schülergruppen im Rahmen von Austauschprogrammen in Berliner Schulen empfangen werden können. Es ist zu prüfen, in wie fern bestehende Austauschprogramme möglichst zeitnah beendet werden können.

Im Anhang des Schreibens erfolgen weitere Hinweise (u. a. zu Stornokosten)

Anhang 1 Stornokosten
Bei eventuell anfallenden Stornokosten, bitte ich vor der Beantragung von Erstattungen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie um Prüfung der Möglichkeit der Inanspruchnahmen von Reiserücktrittsversicherung, Kulanzregelungen der Reisebüros / Fahrtenveranstalter bzw. weiterer vorrangiger Erstattungsmöglichkeiten. Informationen bezüglich der Prüfung der Inanspruchnahme anderweitiger Kostenerstattungen sind zusammen mit
* dem Schülerfahrtenantrag,
* der Fahrtengenehmigung,
* der Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten sowie
*den zahlungsbegründenden Unterlagen
in der zuständigen Geschäftsstelle einzureichen. Diesbezügliche Anfragen können an das Funktionspostfach schuelerfahrten@senbjf.berlin.de gerichtet werden.

Da aus dem Schreiben nicht zweifelsfrei die Kostenübernahme der Stornokosten hervorgeht, haben wir vorsorglich bei der Schulaufsicht nachgefragt, die folgende Antwort von der sachbearbeitenden Stelle erhielt.
„…. wie bereits telefonisch mitgeteilt, wird auch das Land Berlin vorbehaltlich der abschließenden Prüfung jedes eingehenden Stornofalls die Stornokosten tragen.
Aufgrund der eingehenden Massen an Vorgängen benötigen wir etwas Verständnis und Zeit. Wir sind selbstverständlich bemüht, zur Zufriedenheit aller, die Vorgänge schnellstmöglich zu bearbeiten. ….“


Ich möchte mich für die schnelle Antwort der Schulaufsicht bedanken.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ferdinand Horbat
Stellvertretender Vorsitzender