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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das MBJS erwartet von Lehrerinnen und Lehrern, die Selbsttests der Schüler anzuleiten und zu überwachen. Dabei müssen die Testkits erst zusammengestellt werden.

Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, denn Lehrerinnen sind weder Mediziner noch medizinisches Personal noch Apotheker, die zum Herstellen eines Medizinproduktes befugt sind. Nichts anderes wäre die in dem Zettel beschriebene Vorgehensweise zur Herstellung des einzelnen Testkits für den letztendlichen Endverbraucher, also die SuS.

Nach erster Einschätzung kann die geringste Ungenauigkeit in der geforderten Praxis des Umpackens zu Schadensersatzforderungen im Fehlerfall führen.

Es scheint eine dringender Hinweis auf Probleme im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit des Umpackens notwendig zu sein. Es wird noch abgeklärt, ob dies auch sonst strafbar oder eine Ordnungswidrigkeit wäre nach den Vorschriften des Medizinprodukterechts. Dies scheint möglich.

Die Empfehlung lautet deshalb, bei der anweisenden Stelle zu remonstrieren, also die rechtlichen Bedenken geltend zu machen.

Hier eine Vorlage für die Remonstration:

Sehr geehrte/r Frau /Herr …(Schulleiter/in)…..,
hiermit remonstriere ich gegen die Weisung vom _______zur Durchführung der Selbsttests der Schülerinnen und Schüler am __________ (Schule) __________________, weil ich Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Anweisung und hinsichtlich des Schutzes vor Schadensersatzforderungen aufgrund dieser Anweisung habe. Ich bitte um eine schnelle schriftliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen