Aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Ab sofort entfällt die fünfjährige Wartefrist für bereits verbeamtete Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern nach Berlin kommen oder in die Hauptstadt zurückkehren wollen. Das heißt, unabhängig davon, wie lange Lehrkräfte in anderen Bundesländern verbeamtet sind, werden diese als Beamte in den Berliner Schuldienst übernommen. So sollen zügig qualifizierte Lehrkräfte für Berlin gewonnen werden.

Die Wartefrist wurde 2014 eingeführt, um dem Phänomen der sogenannten „Drehtür-Verbeamtung“ entgegenzuwirken. Lehrkräfte mussten seitdem mindestens fünf Jahre in einem anderen Bundesland verbeamtet gewesen sein, um als Beamte in den Berliner Schuldienst übernommen zu werden. So sollte verhindert werden, dass in Berlin angestellte Lehrkräfte nicht für kurze Zeit in ein anderes Bundesland wechseln, um dort verbeamtet werden – und dann im Beamtenstatus nach Berlin zurückkehren. Inzwischen ist die Situation eine andere: Berlin wird seine Lehrkräfte, soweit die Voraussetzungen vorliegen, wieder verbeamten.
„Bereits mit diesem ersten Schritt wird die Rückkehr zur Verbeamtung für Berliner Lehrkräfte unumkehrbar“, sagte Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie.
„Ende März werden wir dann, wie angekündigt, unseren Zeit- und Maßnahmenplan im Rahmen des 100-Tage-Programms vorstellen. Damit werden wir unseren Lehrkräften tragfähige Angebote unterbreiten und darstellen, wie der weitere Fahrplan für die Verbeamtung von neuen Lehrkräften, aber auch von unseren Bestandslehrkräften genau aussehen wird. Uns und allen Beteiligten ist klar: Das Vorhaben muss nun zügig und verlässlich umgesetzt werden.“

Im Koalitionsvertrag hatte die Landesregierung die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften als Ziel festgehalten. Die 2004 abgeschaffte Verbeamtung erwies sich als Standortnachteil für Berlin, denn alle anderen Bundesländer, die zwischenzeitlich ebenfalls die Verbeamtung ihrer Lehrkräfte abgeschafft hatten, sind wieder zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückgekehrt.