Liebe Kolleginnen und Kollegen,                                                                    

im Rahmen der Rechtsschutzkommission des dbb berlin sind wir zu der Meinung gelangt:

Für uns Senioren kann sich durch die angedachte Änderung nichts ändern – auf jedem Fall kann nur jedem aus unserem Kreis empfohlen werden, nicht freiwillig in eine gesetzliche KV noch zu wechseln, vielmehr sollte sich jeder Pensionär/jede Pensionärin darum bemühen, dass in Fragen der KV und der Beihilfe sich für ihn/sie nichts ändert.

Der Vorsitzende des dbb Berlin, Frank Becker hat sich in einem Interview zu dieser Frage wie folgt geäußert:

                                Warum der dbb berlin die pauschale Beihilfe ablehnt

Mit Einführung eines Zuschusses als pauschale Beihilfe wollen rot-rot, rotgrün oder rot-rot-grün regierte Bundesländer ihre Beamten zu einer Absicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) motivieren. In Hamburg gilt die Neuregelung bereits seit August 2018. Mit Brandenburg, Bremen und Thüringen haben gerade einmal drei Bundesländer diesen Sonderweg übernommen. Nun will auch Berlin mit einer entsprechenden
Neuregelung nachziehen. Doch was als „Stärkung der Wahlfreiheit von Beamten“ verkauft wird, hat in Wirklichkeit rein ideologische Gründe. FrankBecker, Landesvorsitzender des dbb beamten bund und tarifunion berlin erklärt im Interview, wie er die Neuregelung bewertet und worauf Neubeamte jetzt achten sollten.

Herr Becker, wie bewerten Sie die Neuregelung?

Die pauschale Beihilfe wird unter dem Schlagwort der „Wahlfreiheit“ verkauft und soll damit erst einmal positiv besetzt sein. Hierzu muss man aber wissen, dass diese Wahlfreiheit im Grunde nur für die Neuverbeamtung gilt, da die gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches V (SGB V) zu

beachten sind. Für die allermeisten Bestandsbeamten wird also keine Wahlfreiheit geschaffen. Zum Zweiten gehört zur Wahrheit, dass keine Partei diese Wahlfreiheit – auch für andere Konstellationen nicht -in ihrem Programm hat. Dies zeigt klar, dass die pauschale Beihilfe nur ein Zwischenschritt hin zu einer Einheitsversicherung ist: ohne Wahlfreiheiten und ohne feste Leistungen.

Deshalb lehnt der dbb die pauschale Beihilfe ab. Die mit der pauschalen Beihilfe verbundenen Mehraufwendungen wären besser in die Leistungen der Beihilfe investiert, da dies für viele Beamtinnen und Beamten sofort von Vorteil wäre.

Sehen Sie Nachteile für Neubeamte, die sich für die pauschale Beihilfe entscheiden ?

Die Nachteile liegen in der Wechseloption zu anderen Dienstherren und in der langfristigen Perspektive. Wählt man beim Berufsstart die pauschale Beihilfe, verzichtet man auf die höheren Beihilfeleistungen im Alter. Sollte man sich später – etwa bei einem Wechsel des Dienstherrn – noch für die PKV-Beihilfe-Option entscheiden, wird dies mit jedem Jahr teurer.

Das Ziel, einen Großteil der Beamtinnen und Beamten in die GKV zu locken, wird sicher nicht erreicht. Frust in manchem Einzelfall über Fehlentscheidungen zu Laufbahnbeginn durch falsche Anreize ist aber programmiert.

Eine ähnliche Regelung gibt es bisher nur in vier anderen Bundesländern. Was passiert , wenn ein

gesetzlich versicherter Beamter in ein anderes Bundesland wechselt ?

Bei einem Wechsel in ein Land, das die pauschale Beihilfe nicht anbietet, ist mit Schwierigkeiten zu rechnen: Entweder müssen die Beamtinnen und Beamten den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung wieder alleine tragen, oder sie müssen mit höheren Beiträgen in der Privaten Krankenversicherung rechnen, da sich beispielsweise das Zugangsalter erhöht hat.

Berlin konkurriert neben dem Wettbewerb zwischen den Bundesländern hauptsächlich mit dem Dienstherrn Bund. Mit der Wahl der pauschalen Beihilfe im Land Berlin wird ein späterer Dienstherrenwechsel zum Bund nicht einfach.

Rechnen Sie in Berlin mit einer großen Nachfrage nach der pauschalen Beihilfe?

Nein. Neben den oben angesprochenen Wechselproblemen bleiben die langfristigen Vorteile der Kombination von Privater Krankenversicherung und individueller Beihilfe. Auch die ersten Auswertungen aus Hamburg zeigen, dass die Nachfrage nach der pauschalen Beihilfe überschaubar ist. Und mit der Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherungen besteht für alle Beamtenanfänger ein Angebot, selbst in schwierigen Konstellationen Zugang zur PKV zu finden. Auch hier können wir nur empfehlen, die Angebote gut zu vergleichen.

Welche Vorteile bietet die klassische Kombination aus in dividueller Beihilfe und Privater

Krankenversicherung?

Die Vorteile bestehen insbesondere in dem etablierten Zusammenspiel von Beihilfe und Privater Krankenversicherung. Durch die Beihilfebemessungssätze der Beihilfe sind die PKV-Beiträge auch im Alter bezahlbar. Trotz Niedrigzinsphase ist der Weg der PKV mit der Bildung von Alterungsrückstellungen bewährt. Auch dies wirkt sich positiv auf die Kosten im Die Vorteile bestehen insbesondere in dem etablierten Zusammenspiel von Beihilfe und Privater Krankenversicherung. Durch die Beihilfebemessungssätze der Beihilfe sind die PKV-Beiträge auch im Alter bezahlbar. Trotz Niedrigzinsphase ist der Weg der PKV mit der Bildung von Alterungsrückstellungen bewährt. Auch dies wirkt sich positiv auf die Kosten im Alter aus. Zudem bietet die PKV ein festes Leistungsversprechen, was bei der demografischen Situation für Leistungen der Krankenversicherung einen hohen Wert darstellt.

Was empfehlen Sie Neubeamten , die vor der Entscheidung stehen, sich gesetzlich oder privat zu versichern ?

Da ändert sich bei unserer Empfehlung gar nicht so viel:

Man muss sich umfänglich beraten lassen und die unterschiedlichen Angebote vergleichen. Dabei gilt es wegen der Struktur der Beihilfebemessungssätze und der unterschiedlichen Finanzierung in den einzelnen Systemen vor allem die langfristige Perspektive im Auge zu behalten. Aber auch die familiäre Situation oder der Wunsch nach erweiterten Versicherungsleistungen sollte früh bedacht werden: Neben dem Preis spielen deshalb die Leistungen eine erhebliche Rolle. Während meist zu Beginn des Berufslebens eher der Preis im Vordergrund steht, verschiebt sich dies im Laufe der Zeit. Diese Fragen werden weder mit der pauschalen Beihilfe noch mit einer Bürgerversicherung beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. J. Werner

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst einmal wünsche ich Ihnen allen ein „Gutes und Gesundes Jahr 2020“.

Bevor ich nun aus gesundheitlichen Gründen für einige Zeit in einem Krankernhaus nicht erreichbar bin, möchte ich Ihnen doch kurz von unserem Treffen am 15.01.2020 in der Geschäftsstelle unseres Verbandes berichten und mich auch auf diesem Weg bei Frau Schneider für die Vorbereitung bedanken. Schade, dass wir bei diesem Treffen nur ein sehr kleiner Kreis waren

Gesprächsthemen des Treffens waren

  1. Aussprache über den Ausflugsplan für 2020 auf Grund der Einlassung von Herrn Paatz
  2. Informationen von Roland Jacob zum Ausflug am 20. März 2020
  3. Geplante Änderungen im Zusammenhang mit der Beihilfe

Zu 1: Nach Aussprache wurde der folgende Ausflugsplan bestätigt

Datum Aktivität Vorbereitung
Freitag, 20.03.Besuch des Müggelturms
(siehe unten)
Herr Jacob
Dienstag, 05.05.Ausflug zum
Olympiapark
Herr Wagner-Staacke
Donnerstag, 10.09. Ausflug nach Waren/
Müritz
Herr Dr. Werner
Donnerstag, 25.08. Ausflug nach Branitz Herr Paatz*
Im November Adventskaffee  

* Sollte Herr Paatz, den Ausflug an diesem Tag nicht führen wollen/können, so wird er trotzdem stattfinden.

Zu 2: Zum Ausflug am 20. März 2020:
Wir treffen uns um 11 Uhr am S-Bhf Köpenick in der Nähe des Taxistandes und werden dann gemeinsam mit dem Bus zu einer Haltestelle in der Nähe des Müggelturmes fahren – von dort führt ein Weg vorbei am Teufelssee zum Müggelturm.
Ein gemeinsames Essen ist entweder am Müggelturm oder etwas später auf dem Ausflugsgelände Rübezahl geplant.

Bleiben bzw. werden Sie gesund – ich freue mich auf das Wiedersehen mit ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. J. Werner