Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen haben nach dem sogenannten Hamburger Modell die pauschale Beihilfegewährung eingeführt.

Damit stehen in diesen Ländern – insbesondere bei der Neuverbeamtung – mehrere Absicherungswege mit jeweils individuellen Vor- als auch Nachteilen zur Verfügung. Daher sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen in dieser Entscheidungsphase sehr gut informieren.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat einen Vergleich zwischen der neuen pauschalen Beihilfe und der bislang üblichen Absicherung aus Beihilfe und privater Krankenversicherung erarbeitet. Dieser ist über nachstehenden Link abrufbar:

https://www.pkv.de/presse/meldungen/synopse-beihilfe/vergleich-klassische-gegen-pauschale-beihilfe.pdf