Grundsatzpositionen zur Berufspolitik

Der Philologenverband Berlin/Brandenburg vertritt die Auffassungen:

  1. Lehrkräfte müssen Beamte sein.
  2. Neueingestellte Lehrkräfte müssen unverzüglich verbeamtet werden.
  3. Eine zwangsweise Teilzeitbeschäftigung wird abgelehnt.
  4. Das Eingangsamt für Lehrkräfte an Gymnasien und an den Schulen mit gymnasialen Oberstufen (an Schulen, die zum Abitur führen) ist das Eingangsamt des Höheren Dienstes (A 13 bzw. BAT II a Z bzw. E13,Stufe II) . .
  5. Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte muss sowohl der pädagogischen und unterrichtlichen Aufgabe angemessen sein und darf die Arbeitszeit des übrigen öffentlichen Dienstes nicht überschreiten.
  6. Die Ausstattung der einzelnen Schulen mit Lehrerstunden muss sowohl das Auffangen kurzfristiger krankheitsbedingter Ausfälle im Regelunterricht als auch die Aufrechterhaltung eines attraktiven Angebots fakultativer Unterrichtsveranstaltungen sicherstellen.
  7. Freie Stellen sind unverzüglich zu besetzen; freiwerdende Stellen sind unverzüglich auszuschreiben und zu besetzen.
  8. Die Schulen sind mit einer ausreichenden Zahl von Beförderungsstellen (z. B. Fachleiter, Fachbereichsleiter und Koordinatoren) auszustatten.
  9. Lehrkräfte, die Verwaltungs- und Instandhaltungsaufgaben übernehmen, müssen entsprechend diesen Tätigkeiten angemessen von ihrer Unterrichtsverpflichtung entlastet werden.
  10. Personalvertretungen sollen schulartbezogen eingerichtet werden.
  11. Die Schulträger haben die Schulen an der Zahl der Schüler und der Lehrer orientiert angemessen mit Räumlichkeiten (Klassenzimmer, Fachräume, Sanitärräume, Aufenthaltszimmer) auszustatten.
  12. Die Schulen sind mit sachgerechten Medien, Geräten und sonstigen Unterrichtsmitteln angemessen auszustatten. Die Instandhaltung, Wartung und Betreuung ist zu sichern.
  13. Die Schulträger haben die Schulen entsprechend den hygienischen, baufachlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften sowie den pädagogischen Anforderungen angemessen zu unterhalten, instandzusetzen und zu warten.
  14. Zukünftige Lehrer sind schulformorientiert auszubilden und zu bezahlen. Die Umstellung auf Bachelor und Master muss entsprechend erfolgen. Der Praxisanteil an der Universität ist zu erhöhen.

Grundsatzpositionen zur Bildungspolitik

Der PhV B/B ...

  1. tritt für ein gegliedertes Schulsystem ein. Ein solches System erfordert die Stärkung der einzelnen Schulformen, schulformorientierte Lehrpläne, Übergangsmöglichkeiten in die jeweils andere Schulform und entsprechend abgestimmte Fördermaßnahmen für die Schüler/innen sowie eine regelmäßige Evaluation der Arbeit in der Schule.
  2. tritt für das Fachprinzip in der gymnasialen Ausbildung ein; dabei fordert er eine Abstimmung der Lehrpläne, so dass eine Verknüpfung zwischen den Fächern den Schülern und Schülerinnen deutlich wird.
  3. tritt für eine an den Bedürfnissen der modernen Gesellschaft orientierte Stundentafel ein.
  4. tritt für die Einrichtung spezieller Organisationsformen und Fördermaßnahmen auch für besonders begabte oder schneller lernende Schülerinnen und Schüler ein.
  5. tritt für die achtjährige Ausbildung am Gymnasium ein unter Beibehaltung eines Probehalbjahres.
  6. ist der Überzeugung, dass der Erwerb der Studierfähigkeit und damit der Erwerb des allgemeinen Hochschulzuganges im Rahmen einer schulischen Ausbildung nur am Gymnasium bzw. in gymnasialen Bildungsgängen mit dem Abschluss der Abiturprüfung möglich ist.
  7. tritt für die konsequente Ausweitung des Zentralabiturs für perspektivisch alle Fächer.